KI-Omnibus 2026: KI-Pflichten in der Fertigung im Überblick
KI-SymbolbildSymbolbild, mit KI erstellt.
Der KI-Omnibus hat die KI-Pflichten nicht insgesamt auf später verschoben. Ein Abwarten bis 2028 passt deshalb nicht für alle Pflichten: Laut Haufe und TÜV Consulting (Quellen im nächsten Abschnitt) gelten manche bereits, andere greifen erst 2027 und 2028. Laut PwC Plus hat der Rat der Europäischen Union der Verordnung zur Vereinfachung der KI-Regeln endgültig zugestimmt (PwC Plus, 2026, https://pwcplus.de/en/article/255474/artificial-intelligence-council-gives-final-green-light-to-simplify-and-streamline-rules/). Die Fristen selbst stehen auf dieser Seite nicht. Sie ergeben sich aus den folgenden Quellen und unterscheiden sich je nach Pflicht deutlich.
Definition: Der KI-Omnibus 2026 ist die Verordnung zur Vereinfachung der KI-Regeln, der der Rat der EU laut PwC Plus (2026) endgültig zugestimmt hat (https://pwcplus.de/en/article/255474/artificial-intelligence-council-gives-final-green-light-to-simplify-and-streamline-rules/). Für produzierende Mittelständler mit 10 bis 500 Mitarbeitern heißt das laut TÜV Consulting (2026): Die Hochrisiko-Pflichten greifen am 2. Dezember 2027 und am 2. August 2028 (https://consulting.tuv.com/aktuelles/ki-im-fokus/digital-omnibus-ki-verordnung-fristen). Andere Pflichten gelten bereits.
Überblick: Welche Fristen gelten wann
Laut Haufe (Karsten Mitzinnek, 2026) gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 seit Februar 2025 und wurde nicht verschoben (https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/digital-omnibus-was-aendert-sich-an-der-ki-verordnung_190_691870.html). Laut TÜV Consulting (2026) gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 ab 2. August 2026 und sind vom Omnibus nicht betroffen. Dieselbe Quelle nennt für die Hochrisiko-Pflichten feste Daten: 2. Dezember 2027 für Anhang III und 2. August 2028 für Anhang I (https://consulting.tuv.com/aktuelles/ki-im-fokus/digital-omnibus-ki-verordnung-fristen). Die folgende Tabelle fasst die Stichtage aus diesen Quellen zusammen.
| Pflicht | Stichtag | Status am 11.10.2026 |
|---|---|---|
| KI-Kompetenz (Art. 4) | seit Februar 2025 | gilt bereits |
| Transparenz (Art. 50) | 2. August 2026 | gilt seit Kurzem |
| Hochrisiko, Anhang III | 2. Dezember 2027 | in Vorbereitung |
| Hochrisiko, Anhang I | 2. August 2028 | in Vorbereitung |
1. KI-Einsatz im Betrieb erfassen
Ohne Bestandsliste lässt sich keine der Pflichten sauber prüfen. Erfassen Sie, wo im Betrieb KI-Funktionen laufen: Bildverarbeitung an der Prüfstation, Prognosemodule in der Instandhaltung, Sprachmodelle in Arbeitsvorbereitung und Einkauf.
Stolperstein aus dem Betriebsalltag: Schauen Sie aus unserer Sicht auch auf mitgelieferte Software, etwa auf eine Kamerasteuerung, die der Maschinenlieferant mitgeliefert hat. Fragen Sie bei Herstellern und Softwarelieferanten schriftlich nach, ob KI-Funktionen enthalten sind, und legen Sie die Antworten zur Bestandsliste. Wie ein solches System im Alltag aussieht, zeigt unser Beitrag zur KI-Qualitätskontrolle in der Fertigung.
2. KI-Kompetenz nach Art. 4 nachweisen
Laut Haufe (2026) greift die Kompetenzpflicht schon bei einfacher Nutzung, etwa bei Recherche mit einem Sprachmodell, und ist nachweispflichtig (https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/digital-omnibus-was-aendert-sich-an-der-ki-verordnung_190_691870.html). Aus unserer Sicht betrifft das damit auch den Meister, der Arbeitsanweisungen mit einem Chatprogramm entwirft.
Stolperstein aus dem Betriebsalltag: Planen Sie im Mehrschichtbetrieb die Unterweisung je Schicht, damit alle Beteiligten erreicht werden, und dokumentieren Sie Datum, Teilnehmer und Inhalt. Ohne dieses Protokoll fehlt Ihnen der Nachweis.
3. Transparenzpflichten nach Art. 50 prüfen
Die Transparenzpflichten gelten laut TÜV Consulting (2026) ab 2. August 2026 (https://consulting.tuv.com/aktuelles/ki-im-fokus/digital-omnibus-ki-verordnung-fristen). Prüfen Sie für jede Anwendung aus Ihrer Bestandsliste, ob Art. 50 einschlägig ist. Achten Sie dabei etwa auf einen Assistenten im Kundenportal oder auf KI-erzeugte Texte in Angeboten und Produktunterlagen. Ob die Pflicht im Einzelfall greift, sollte rechtlich geklärt werden.
Stolperstein aus dem Betriebsalltag: Betreibt ein externer Dienstleister Ihr Kundenportal, klären Sie vertraglich, wer die Kennzeichnung umsetzt. Lassen Sie sich die Zuständigkeit schriftlich bestätigen und legen Sie die Bestätigung zur Bestandsliste.
4. Hochrisiko-Termine 2027 und 2028 einplanen
Die Daten stehen: 2. Dezember 2027 für Anhang III, 2. August 2028 für Anhang I (TÜV Consulting, 2026, https://consulting.tuv.com/aktuelles/ki-im-fokus/digital-omnibus-ki-verordnung-fristen). Welche Ihrer Anwendungen unter einen der Anhänge fällt, muss im Einzelfall rechtlich geprüft werden. Für die Terminplanung genügt zunächst eine grobe Aufwandsschätzung: Rechnen Sie je erfasster Anwendung mit einer eigenen Prüfung und verteilen Sie den Gesamtaufwand auf mehrere Quartale.
Stolperstein aus dem Betriebsalltag: Wir gehen davon aus, dass Lieferanten und Kunden schon vor 2028 Nachweise anfragen könnten. Belegt ist das nicht, es ist eine Vermutung. Wir halten es deshalb für sinnvoll, die Klassifizierung in die Arbeitsplanung 2027 zu legen. Ein Beispiel für Systeme mit hohem Prüfbedarf finden Sie in unserem Beitrag zu Hochrisiko-KI und Dokumentationspflichten. Er behandelt zwar den Gesundheitsbereich, die Logik der Dokumentation lässt sich aber auf Ihre Fertigung übertragen.
Unsere Einordnung: Was KI-Automatisierung hier nicht löst
Wir raten davon ab, mit der Klassifizierung der Hochrisiko-Systeme zu beginnen, bevor das Inventar aus Schritt 1 steht. Eine Prozessanalyse kann zeigen, wo KI in Ihren Abläufen steckt und welche Abläufe sich lohnen. Die rechtliche Einstufung eines Systems nach der KI-Verordnung ersetzt das nicht. Sie gehört zu Ihrer Rechtsberatung. Zuerst aufzuräumen, welche Systeme überhaupt laufen, spart später Doppelarbeit. Vorhandene Instandhaltungsmodelle können Sie dafür gleich mit erfassen, mehr dazu im Beitrag zu Predictive Maintenance in Fertigungsbetrieben.
Fazit
Der Omnibus verschiebt nicht alles. Die Kompetenzpflicht gilt seit Februar 2025, die Transparenzpflichten seit 2. August 2026, die Hochrisiko-Pflichten folgen am 2. Dezember 2027 und am 2. August 2028. Beginnen Sie mit dem Inventar, belegen Sie die Schulung je Schicht und planen Sie die Klassifizierung für 2027 ein.
Häufig gestellte Fragen
Wurde die KI-Kompetenzpflicht durch den Omnibus verschoben? Nein. Laut Haufe (2026) gilt die Pflicht nach Art. 4 seit Februar 2025 und wurde nicht verschoben (https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/digital-omnibus-was-aendert-sich-an-der-ki-verordnung_190_691870.html). Sie ist nachweispflichtig.
Wann gelten die Hochrisiko-Pflichten? Laut TÜV Consulting (2026) am 2. Dezember 2027 für Anhang III und am 2. August 2028 für Anhang I (https://consulting.tuv.com/aktuelles/ki-im-fokus/digital-omnibus-ki-verordnung-fristen). Der Rat der EU hat dem Omnibus laut PwC Plus (2026) endgültig zugestimmt (https://pwcplus.de/en/article/255474/artificial-intelligence-council-gives-final-green-light-to-simplify-and-streamline-rules/).
Gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 schon? Ja. Laut TÜV Consulting (2026) gelten sie ab 2. August 2026 und sind vom Omnibus nicht betroffen (https://consulting.tuv.com/aktuelles/ki-im-fokus/digital-omnibus-ki-verordnung-fristen).
Muss ein Auftragsfertiger mit 40 Mitarbeitern jetzt handeln? Laut Haufe (2026) gilt die Kompetenzpflicht nach Art. 4 seit Februar 2025 und wurde nicht verschoben (https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/digital-omnibus-was-aendert-sich-an-der-ki-verordnung_190_691870.html). Setzt der Betrieb KI ein, halten wir ein Handeln deshalb für naheliegend. Starten Sie mit Bestandsliste und Schulungsnachweis.
Hinweis zur Erstellung
Dieser Beitrag und sein Titelbild wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Abgebildete Motive sind Symbolbilder. Wie wir KI einsetzen — auch in der Prozessdiagnose selbst — steht unter KI-Transparenz. Redaktionelle Freigabe: Jens Schöberling.