KI-MIG in Kraft: Was die KI-Aufsicht für Handwerksbetriebe bedeutet
KI-SymbolbildSymbolbild, mit KI erstellt.
Unsere These: Die neue KI-Aufsicht trifft Handwerksbetriebe, die KI nur anwenden, weniger hart als befürchtet. Zwei Pflichten gelten aber schon, und wir halten es für klüger, sie jetzt zu klären, als auf eine Anfrage zu warten.
Definition: Das KI-MIG ist das deutsche Gesetz, das die EU-KI-Verordnung in nationales Recht umsetzt und die Aufsicht regelt. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) werden die EU-Vorgaben „1:1" umgesetzt, bestehende Zuständigkeiten bleiben erhalten (BMDS, 2026, https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/neues-ki-gesetz-tritt-in-kraft). Für Elektrobetriebe, Sanitär- und Heizungsfirmen, Schreinereien und Bauunternehmen heißt das: bekannte Ansprechpartner, neue Pflichten im Umgang mit KI-Werkzeugen.
Was sich mit dem KI-MIG ändert und was nicht
Das BMDS meldete am 29.07.2026 in der Pressemitteilung 47/2026, dass das neue KI-Gesetz in Kraft tritt, und betont, dass Unternehmen ihre bekannten Ansprechpartner behalten (BMDS, 2026, https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/neues-ki-gesetz-tritt-in-kraft). Laut der Bundesregierung soll die Bundesnetzagentur mindestens ein KI-Reallabor einrichten, in dem innovative KI-Systeme getestet werden können, und erhält ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum. Die Bundesregierung nennt ihre zentrale Rolle das „Kernelement der Regelung" (Die Bundesregierung, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/umsetzung-ki-verordnung-2406638).
Für Ihren Betrieb heißt das: Die Bundesnetzagentur koordiniert, Sie schreiben ihr nicht von sich aus. Entscheidend sind die Pflichten aus der EU-Verordnung, und die haben feste Stichtage.
| Pflicht | Gilt seit bzw. ab |
|---|---|
| KI-Kompetenz und verbotene Praktiken | 2. Februar 2025 |
| Transparenzpflichten nach Artikel 50 | 2. August 2026 |
| Hochrisiko-KI nach Anhang III | 2. Dezember 2027 |
Diese Fristen nennt der Praxisleitfaden des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH, https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-wirtschaft-energie-umwelt/digitalisierung-im-handwerk/praxisleitfaden-ki-sicher-und-transparent-einsetzen/). Der ZDH stellt dort außerdem fest, dass ein gesetzlich vorgeschriebener KI-Beauftragter nicht nötig ist.
Schritt 1: KI-Einsatz im Betrieb erfassen
Legen Sie eine Liste aller Werkzeuge an, die KI enthalten. Dazu gehören Textassistenten für Angebote, Übersetzungs- und Mailfunktionen, Kalkulationssoftware und Diktierfunktionen auf dem Smartphone.
Typischer Stolperstein: Die Bürokraft nutzt ein KI-Werkzeug fürs Angebot, der Chef weiß es nicht. Fragen Sie deshalb jede Person im Betrieb, nicht nur die Geschäftsleitung. Wie sich Angebote mit KI sinnvoll vorbereiten lassen, beschreiben wir im Beitrag zur Angebotserstellung im Handwerk.
Schritt 2: KI-Kompetenz nachweisen
Laut Deutschem Handwerksblatt gilt die Pflicht zur „ausreichenden KI-Kompetenz" (Artikel 4) auch für kleine Betriebe, die KI nur nutzen. Wer KI nur anwendet, hat dort deutlich weniger Pflichten als ein KI-Anbieter. Die Autorin rät zu Weiterbildungen und zu Teilnahmebescheinigungen als späterem Nachweis (Deutsches Handwerksblatt, 2025, https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/der-ai-act-das-sollten-handwerker-darueber-wissen).
Rechenbeispiel (hypothetisch): Schult ein Elektrobetrieb mit 12 Mitarbeitenden alle in 2 Stunden und rechnet mit 45 € Vollkosten je Stunde, würde das in diesem Modell 12 × 2 × 45 = 1.080 € Arbeitszeit kosten.
Typischer Stolperstein: Nur der Chef nimmt an der Schulung teil, während Monteure und Büro die Werkzeuge tatsächlich bedienen. Schulen Sie die Personen, die mit KI arbeiten, und heben Sie die Bescheinigungen im Personalordner auf.
Schritt 3: Kennzeichnung KI-generierter Inhalte prüfen
Laut BMDS gelten die Transparenzpflichten zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte ab dem 2. August 2026 (BMDS, 2026, https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/neues-ki-gesetz-tritt-in-kraft). Prüfen Sie, wo in Ihrem Betrieb KI-Inhalte nach außen gehen: Webseitentexte, Referenzbeschreibungen, Kundenmails, Bilder von Baustellen. Eine Einordnung für den Mittelstand finden Sie im Beitrag KI-Inhalte kennzeichnen.
Typischer Stolperstein: Ein Text wird von der KI vorformuliert, vom Mitarbeiter leicht überarbeitet und geht ohne Vermerk raus. Legen Sie intern fest, wer entscheidet, ob ein Inhalt als KI-generiert gilt, und halten Sie die Regel schriftlich fest.
Schritt 4: Hochrisiko-Anwendungen und Datenschutz vorausplanen
Laut ZDH gilt Hochrisiko-KI nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 (ZDH, https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-wirtschaft-energie-umwelt/digitalisierung-im-handwerk/praxisleitfaden-ki-sicher-und-transparent-einsetzen/). Prüfen Sie bis dahin je Anwendung, ob sie unter Anhang III fallen könnte. Bei Unsicherheit fragen Sie Ihre Handwerkskammer oder Ihren Fachverband. Der Datenschutz bleibt ein eigenes Thema, das wir im Beitrag DSGVO und KI im Handwerk behandeln.
Typischer Stolperstein: Der Betrieb wartet auf eine Aufforderung der Bundesnetzagentur und handelt erst, wenn sie kommt. Die Fristen laufen aber unabhängig davon. Deshalb lohnt es sich, die Bestandsliste, die Schulungsnachweise und die Kennzeichnungsregel vorher fertig zu haben.
Unsere Empfehlung aus der Plattform-Praxis
KImpuls wird auf die Abläufe des jeweiligen Betriebs konfiguriert. Daraus leiten wir eine klare Empfehlung ab: Wir raten davon ab, zuerst ein KI-Werkzeug einzuführen und danach die Pflichten zu klären. Die Reihenfolge sollte sein: Bestandsliste, Schulung, Kennzeichnungsregel, dann erst neue Software.
Eine ehrliche Grenze: Die Bestandsliste aus Schritt 1 zeigt Ihnen, welche Werkzeuge im Betrieb im Einsatz sind. Rechtliche Einordnung im Einzelfall ersetzt sie nicht. Dafür sind Kammer, Verband oder Rechtsberatung zuständig.
Fazit
Das KI-MIG verschiebt für Handwerksbetriebe, die KI nur anwenden, wenig an den Ansprechpartnern, aber es hebt die Stichtage ins Bewusstsein. Kompetenznachweis und Kennzeichnung sind bereits fällig. Hochrisiko-Anwendungen folgen ab Dezember 2027. Für den Start genügen vier Schritte, von der Bestandsliste bis zur Vorausplanung möglicher Hochrisiko-Fälle.
Häufig gestellte Fragen
Muss mein Handwerksbetrieb sich bei der Bundesnetzagentur melden? Aus den hier herangezogenen Quellen ergibt sich keine Meldepflicht für Betriebe, die KI nur anwenden. Das BMDS betont, dass bestehende Zuständigkeiten erhalten bleiben (BMDS, 2026, https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/neues-ki-gesetz-tritt-in-kraft). Im Zweifel fragen Sie Ihre Handwerkskammer.
Brauche ich einen KI-Beauftragten? Laut ZDH ist ein gesetzlich vorgeschriebener KI-Beauftragter nicht nötig (ZDH, https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-wirtschaft-energie-umwelt/digitalisierung-im-handwerk/praxisleitfaden-ki-sicher-und-transparent-einsetzen/). Jemand sollte den Überblick behalten, eine formale Benennung ist aber keine Pflicht.
Gilt die KI-Kompetenzpflicht auch für einen Fünf-Mann-Betrieb? Ja. Laut Deutschem Handwerksblatt gilt Artikel 4 auch für kleine Betriebe, die KI nur nutzen (Deutsches Handwerksblatt, 2025, https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/der-ai-act-das-sollten-handwerker-darueber-wissen). Teilnahmebescheinigungen dienen als Nachweis.
Was ist ein KI-Reallabor der Bundesnetzagentur? Laut Bundesregierung soll die Bundesnetzagentur mindestens ein KI-Reallabor einrichten, in dem innovative KI-Systeme getestet werden können (Die Bundesregierung, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/umsetzung-ki-verordnung-2406638). Es richtet sich an Entwickler und Anbieter von KI-Systemen.
Hinweis zur Erstellung
Dieser Beitrag und sein Titelbild wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Abgebildete Motive sind Symbolbilder. Wie wir KI einsetzen — auch in der Prozessdiagnose selbst — steht unter KI-Transparenz. Redaktionelle Freigabe: Jens Schöberling.