Digital Omnibus DSGVO: KI mit Kundendaten im Handel
KI-SymbolbildSymbolbild, mit KI erstellt.
Eine Annahme der neuen Datenschutzregeln für KI wird laut Trending Topics (2026) realistisch nicht vor Anfang 2027 erwartet (https://www.trendingtopics.eu/eu-koennte-persoenliche-daten-fuer-training-von-ki-modellen-freigeben/). Für Händler heißt das aus unserer Sicht: Die neuen Regeln für Prognosen, Retourenauswertungen und Preisregeln mit Kundendaten stehen noch nicht fest. Planen sollten Sie trotzdem jetzt, und zwar anhand der heutigen Regeln.
Definition: Der Digital Omnibus ist ein EU-Reformvorhaben, das unter anderem Regeln der DSGVO ändern soll. Für Handelsbetriebe ist der Teil relevant, der die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch KI-Systeme betrifft, etwa für Absatzprognosen, Retourenanalysen oder Preisgestaltung. Wir halten es für sinnvoll, bis zu einer Verabschiedung die heutigen Regeln als Grundlage zu nehmen.
Der Stand: Entwurf im Gesetzgebungsverfahren
Laut Heuking (2025) sollen Training, Test und Validierung von KI-Systemen nach dem Entwurf grundsätzlich auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden können, wobei die Interessenabwägung Pflicht und zu dokumentieren bleibt (https://www.heuking.de/de/news-events/newsletter-fachbeitraege/artikel/digital-omnibus-welche-aenderungen-im-datenschutz-dsgvo-sind-zu-erwarten.html).
Laut Heuking (2026) sind die datenschutzrechtlichen Änderungen noch im Gesetzgebungsverfahren und „inhaltlich noch nicht belastbar“. Bis dahin ist das berechtigte Interesse mit dreistufiger Prüfung und Dokumentation der Regelfall beim KI-Training (https://www.heuking.de/de/news-events/newsletter-fachbeitraege/artikel/ki-training-im-unternehmen-was-erlaubt-ist-und-wo-risiken-liegen.html).
Laut Trending Topics (2026) liegt im Rat ein Kompromisstext der irischen Präsidentschaft (Dok. 12535/26) vor, der die KI-Verarbeitung auf das berechtigte Interesse stützt. Der deutsche Vorschlag würde daraus eine gesetzliche Vermutung machen. Beide Texte sind interne LIMITE-Entwürfe (https://www.trendingtopics.eu/eu-koennte-persoenliche-daten-fuer-training-von-ki-modellen-freigeben/).
| Frage | Heute (laut Heuking 2026) | Nach dem Entwurf (laut Heuking 2025) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage beim KI-Training | Berechtigtes Interesse als Regelfall, mit dreistufiger Prüfung und Dokumentation | Berechtigtes Interesse, ausdrücklich für Training, Test und Validierung |
| Interessenabwägung | Dokumentiert, Teil der dreistufigen Prüfung | Bleibt Pflicht, dokumentiert |
| Verbindlichkeit | Heute anwendbar | Im Gesetzgebungsverfahren, laut Heuking inhaltlich noch nicht belastbar |
Unsere Empfehlung: Wir halten es für sinnvoll, mit der Dokumentation nicht auf den Omnibus zu warten. Laut Heuking (2025) bleibt die Interessenabwägung auch nach dem Entwurf Pflicht und muss dokumentiert werden, und laut Heuking (2026) ist der Inhalt der Änderungen noch nicht belastbar. Eine Dokumentation, die sich an der dreistufigen Prüfung orientiert, ist aus unserer Sicht deshalb eine sichere Grundlage.
Schritt 1: KI-Einsatzfälle mit Kundendaten auflisten
Notieren Sie, wo in Lager, Retouren, Preisgestaltung und Saisonplanung Kundendaten in ein KI-Werkzeug fließen. Eine Zeile pro Anwendungsfall genügt: Zweck, Datenquelle, eingesetztes Tool.
Stolperstein: Kundendaten liegen im Handel verteilt in Shop, Kasse, Kundenkarte, Newsletter-Tool und Retourenportal. Ein Excel-Export, den die Einkaufsleitung in ein KI-Tool lädt, taucht in keiner Systemliste auf. Fragen Sie deshalb Abteilung für Abteilung nach, nicht nur die IT.
Schritt 2: Prüfen, ob die KI Personenbezug braucht
Nicht jeder Anwendungsfall braucht Daten einzelner Kunden. Eine Absatzprognose je Artikelgruppe kann mit aggregierten Verkaufszahlen arbeiten, eine Kundensegmentierung dagegen nicht (Kundensegmentierung mit KI im Handel). Jeder Fall ohne Personenbezug fällt aus der Abwägung heraus und spart Dokumentationsaufwand.
Stolperstein: Prüfen Sie bei saisonalen Auswertungen, ob die verwendeten Exporte noch Spalten mit Kundennummern enthalten, die der Zweck gar nicht braucht. Entfernen Sie diese Felder, bevor Daten ins Tool gehen.
Schritt 3: Interessenabwägung je Anwendungsfall dokumentieren
Für Fälle mit Personenbezug halten Sie die dreistufige Prüfung des berechtigten Interesses schriftlich fest, so wie es Heuking für den Regelfall beschreibt. Der Aufwand wächst mit der Zahl der Anwendungsfälle, deshalb lohnt sich die Vorarbeit aus Schritt 2.
Je tiefer die KI in das Verhalten einzelner Kunden eingreift, desto genauer sollte die Abwägung begründet sein. Eine Prognose, welche Artikel im Dezember knapp werden, wiegt anders als eine Auswertung, die einzelne Kunden nach ihrer Retourenquote einstuft (Retourenmanagement mit KI).
Stolperstein: Preisregeln, die auf das Kaufverhalten einzelner Kunden zugreifen, werden im Tagesgeschäft schnell eingeführt, etwa vor einer Aktionswoche. Legen Sie die Abwägung vor dem Livegang ab.
Schritt 4: Tool-Anbieter und Trainingsnutzung klären
Klären Sie schriftlich, ob der Anbieter Ihre Kundendaten zum Training eigener Modelle verwendet und wo die Daten verarbeitet werden. Die Auswahlkriterien und Dokumentationspflichten haben wir am Beispiel der Logistik beschrieben (DSGVO und KI-Tool-Auswahl); sie lassen sich auf den Handel übertragen.
Stolperstein: Vor dem Weihnachtsgeschäft wird ein Tool gern kurzfristig freigeschaltet, weil die Retourenflut bewältigt werden muss. Setzen Sie die Prüfung als feste Freigabestufe vor jede Tool-Einführung, auch in der Hochsaison.
Schritt 5: Überprüfungstermin festlegen
Tragen Sie in Ihre Unterlagen ein, dass die Dokumentation neu geprüft wird, sobald der Rat oder das Parlament einen Text verabschiedet. Für die Fristen anderer KI-Pflichten lohnt der Blick in unseren Beitrag zum KI-Omnibus; er behandelt die Fertigung, die Systematik ist übertragbar.
Stolperstein: Niemand fühlt sich für eine Wiedervorlage zuständig, wenn sie nur im Kopf der Geschäftsleitung steht. Benennen Sie eine Person und ein Datum.
Was KI-Automatisierung hier nicht löst
Die Interessenabwägung kann keine Software für Sie treffen. KImpuls analysiert Geschäftsprozesse, findet Ineffizienzen und berechnet Optimierungspotenziale mit ROI. Die Plattform wird auf die Abläufe des jeweiligen Betriebs konfiguriert. Ob ein Anwendungsfall mit Kundendaten rechtlich trägt, entscheiden die Geschäftsführung und der Datenschutzbeauftragte, gegebenenfalls mit anwaltlicher Beratung.
Fazit
Laut Heuking (2026) sind die datenschutzrechtlichen Änderungen des Digital Omnibus noch im Gesetzgebungsverfahren und inhaltlich noch nicht belastbar. Laut Trending Topics (2026) wird eine Annahme realistisch nicht vor Anfang 2027 erwartet. Laut Heuking (2025) bleibt die dokumentierte Interessenabwägung auch nach dem Entwurf Pflicht. Fangen Sie aus unserer Sicht bei Retouren und Preisgestaltung an, weil dort der Personenbezug am direktesten ist.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich KI heute schon mit Kundendaten aus meinem Shop füttern? Laut Heuking (2026) ist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit dreistufiger Prüfung und Dokumentation der Regelfall beim KI-Training. Ob Ihr Anwendungsfall trägt, hängt von der Abwägung im Einzelfall ab.
Entfällt die Interessenabwägung durch den Digital Omnibus? Nein. Laut Heuking (2025) bleibt die Interessenabwägung nach dem Entwurf Pflicht und muss dokumentiert werden.
Wann kommt die Änderung? Laut Trending Topics (2026) wird eine Annahme realistisch nicht vor Anfang 2027 erwartet. Planen sollten Sie aus unserer Sicht trotzdem schon jetzt.
Brauche ich für Absatzprognosen im Lager eine Abwägung? Arbeitet die Prognose ausschließlich mit aggregierten Verkaufszahlen ohne Personenbezug, spielt die Abwägung für diesen Fall keine Rolle. Sobald Kundennummern oder Kaufhistorien einzelner Personen einfließen, sollten Sie sie dokumentieren.
Hinweis zur Erstellung
Dieser Beitrag und sein Titelbild wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Abgebildete Motive sind Symbolbilder. Wie wir KI einsetzen — auch in der Prozessdiagnose selbst — steht unter KI-Transparenz. Redaktionelle Freigabe: Jens Schöberling.